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Transfer der Ergebnisse von Strafverfahren in nachfolgende Zivilverfahren

Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht, Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht 53

Erschienen am 15.06.2008, 1. Auflage 2008
94,00 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783161496585
Sprache: Deutsch
Umfang: XXIII, 543 S.
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Max Foerster untersucht, welche Bedeutung Strafurteilen für nachfolgende Zivilverfahren zukommen sollte. Ausgehend von einer gründlichen Analyse von Straf- und Zivilverfahren zeigt er, dass die Rechtskraft ausschlaggebend ist. Die Rechtskraft von Strafurteilen wirkt gegen Verurteilte, die von der subjektiven Rechtskraft erfasst werden, in den Grenzen der objektiven und temporalen Rechtskraft in nachfolgenden Gerichtsverfahren über denselben Lebenssachverhalt. Der Subsumtionsschluss eines Strafurteils ist asymmetrisch gegenüber darin Verurteilten auch in nachfolgenden Zivilverfahren maßgeblich. Ein die Grenzen der Rechtskraft sprengender Transfer scheidet aus, weil er die Rechte derjenigen, die an einem Strafverfahren nicht beteiligt sind, nur unzureichend wahrt. Die weithin als Dogma angenommene Trennung von Straf- und Zivilverfahren führt in ein Trennungsdilemma, wenn die Rechtsprechung trotz des Trennungsdogmas einen Transfer praktiziert. Dieser ist angesichts des Dogmas undifferenziert und führt zu unzulässigen Überraschungsmomenten, weil er Wirkung und Grenzen der Rechtskraft nicht beachtet. Ein Transfer mittels asymmetrischer Rechtskrafterstreckung löst dieses Trennungsdilemma dagegen ausgewogen und sachgerecht. Er ermöglicht bei Stärkung der Verfahrensrechte Effizienzgewinne. Diese Lösung fügt sich systematisch korrekt in den Instanz- sowie Gerichtsaufbau ein und leistet so zugleich einen nachhaltigen Beitrag zur Justizmodernisierung, insbesondere der effektiven Nutzung der Ressource Justiz. Das Buch wurde mit dem Kulturpreis Bayern der E.On Bayern AG und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgezeichnet.

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Autorenportrait

Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Madrid und Freiburg; 2006 LL.M.eur.; 2007 Promotion; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2009-11 Tätigkeit als Rechtsanwalt in München; 2017 Habilitation; 2011-17 Akademischer Rat a.Z. an der Ludwig-Maximilians-Universität München; seitdem beurlaubt für Vertretungen in Konstanz, Tübingen und Heidelberg.