Beschreibung
Reform der VermögensabschöpfungDas Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.Bewährte ErläuterungenZahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.Aus dem Inhalt:Entwicklung der strafrechtlichen VermögensabschöpfungAnforderungen an die ErmittlungsbehördenVermögensabschöpfung bei der JustizZusammenarbeit von Polizei und JustizGesetzliches Modell der strafrechtlichen VermögensabschöpfungRückgewinnungshilfe vs. OpferentschädigungRechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGBEinziehung von TaterträgenBestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGBQualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und ErlangtemMittäterschaftSchätzung nach § 73d Absatz 2 StGBFaktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das TaterlangteHaftung von MittäternEinziehung von Nutzungen und SurrogatenErweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderenSelbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer HerkunftVerfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGBEinziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGBAusschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGBEinziehungsvorschriften nach §§ 7475 StGB"Außergerichtliche" EinziehungVerfahrensvorschriften zur vorläufigen VermögenssicherungOpferentschädigungAufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)VermögensbeschlagnahmeVermögensabschöpfung im OrdnungswidrigkeitenrechtMuster
Inhalt
der VermogensabschopfungDas Vermgensabschpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollstndig neu gefasst. Der Begriff "e;Einziehung"e; ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "e;Verfall"e;. Der neu eingefhrte 73d StGB schrnkt das Bruttoprinzip ein. Kernstck der Reform ist die Neuregelung der Opferentschdigung. Die Ansprche der Tatgeschdigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurckbertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermgensgegenstnde verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt. Das Gesetz hat den bisher beschrnkten Anwendungsbereich fr die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Tatertrgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt. Neu eingefhrt wurde ferner die Vorschrift des 76a Absatz 4 StGB, die es ermglicht, Vermgen unklarer Herkunft unabhngig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbstndig einzuziehen, sollte das Gericht davon berzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrhrt. Bewhrte ErluterungenZahlreiche Prfungsschemata und bersichten erschlieen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. fr Eintragungsersuchen, Pfndungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermgensabschpfung. Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermgensabschpfung rechtlich in Berhrung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwlte, Richter, Rechtsanwlte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehrden. Aus dem Inhalt:Entwicklung der strafrechtlichen VermgensabschpfungAnforderungen an die ErmittlungsbehrdenVermgensabschpfung bei der JustizZusammenarbeit von Polizei und JustizGesetzliches Modell der strafrechtlichen VermgensabschpfungRckgewinnungshilfe vs. OpferentschdigungRechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, 73 ff. StGBEinziehung von TatertrgenBestimmung des Wertes des Erlangten, Schtzung gem 73d StGBQualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und ErlangtemMittterschaftSchtzung nach 73d Absatz 2 StGBFaktische Verfgungsgewalt der Mittter ber das TaterlangteHaftung von MittternEinziehung von Nutzungen und SurrogatenErweiterte Einziehung von Tatertrgen bei Ttern, Teilnehmern und anderenSelbstndige Einziehung von Vermgenswerten unklarer HerkunftVerfahren nach 979 ff. BGB bei Erschtterung der Eigentumsvermutung nach 1006 BGBEinziehung von Tatertrgen bei anderen nach 73b StGBAusschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach 73e StGBEinziehungsvorschriften nach 74-75 StGB"e;Auergerichtliche"e; EinziehungVerfahrensvorschriften zur vorlufigen VermgenssicherungOpferentschdigungAufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)VermgensbeschlagnahmeVermgensabschpfung im OrdnungswidrigkeitenrechtMuster
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