Beschreibung
Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis 2015 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln Die Arbeit untersucht, ob der Staat öffentliche Ämter in Abhängigkeit von religiösen oder politischen Anschauungen der Bewerber vergeben darf. Prinzipiell verbietet das Grundgesetz solche anschauungsabhängigen Benachteiligungen und Bevorzugungen, sodass Ausnahmen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein müssten. Zunächst stellt die Arbeit allgemein die Möglichkeiten zur Begrenzung der besonderen Gleichheitssätze des Grundgesetzes dar. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse auf diejenigen öffentlichen Ämter angewendet, die derzeit anschauungsgebunden vergeben werden. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Staat beispielsweise für Religionslehrer und Theologieprofessoren konfessionsabhängig zu besetzende Ämter einrichten darf, während eine Rechtfertigung für die konfessionsabhängige Vergabe der sogenannten Konkordatsprofessuren nicht ersichtlich ist. Auch die politisch gebundene Auswahl etwa der politischen Beamten ist verfassungsrechtlich differenziert zu beurteilen. Zusatztext
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