Beschreibung
Ob es nun um den Freispruch eines Angeklagten im Strafprozess, um ein Fehlurteil oder um die Einstellung eines Verfahrens durch die Staatsanwalts nach einer Ermessensvorschrift geht - immer stellt sich in solchen und ähnlichen Fällen die meist schwer zu beantwortende Frage, ob oder wie ein Betroffener vom Staat für die erlittene Strafverfolgung zu entschädigen ist. Der Kommentar erläutert umfassend und aktuell, verständlich und praxisgerecht die komplizierten rechtlichen Voraussetzungen der Strafrechtsentschädigung basiert auf der aktuellsten Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur. Die neue Auflage des Standardwerks berücksichtigt u.a. Auswirkungen der zahlreichen bedeutsamen Änderungen im formellen und materiellen Recht Aus den Besprechungen der Vorauflagen: '. an dem niemand vorbei kommt, der sich vertieft mit dieser Spezialmatt zu befassen hat.' Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz 10/08 Der Autor: Dr. Dieter Meyer ist Richter am Landgericht Flensburg a.D. und bundesweit anerkannter Experte auf dem Gebiet der Strafrechtsentschädigung. auf die Anwendung des StrEG, die Rechtsprechung, und das Schrifttum, insbesondere zur Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebots bei der Durchführung des Straf-/Ermittlungsverfahrens, die dazu geführt hat, dass nunmehr die Haftung des Staates für die überlange Verfahrensdauer seit dem 3. 12. 2011 durch die Ergänzung des GVG (§§ 198 ff. GVG) gesetzlich geregelt wurde. Auch das Verhältnis des StrEG zu anderen Haftungsgrundlagen ist weiter herausgearbeitet worden. Auch musste selbstverständlich der Katalog des zu erstattenden Vermögensschadens überarbeitet und erweitert werden, wobei auch wieder zahlreiche unveröffentlichte Entscheidungen ausgewertet werden konnten.