Beschreibung
Ziel der interfraktionellen Besprechungen des Parlamentarischen Rates war es, eine tragfähige Mehrheit zu erreichen, mit der das Grundgesetz verabschiedet werden konnte. Die Fraktionsführer und ausgewiesene Sachverständige der Fraktionen berieten alle politisch umstrittenen Entscheidungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz hinter verschlossenen Türen. Meist schrieben nicht einmal Parlamentsstenographen mit. Die aus diesem Grunde sehr spärliche amtliche Quellenbasis über die Tätigkeit des politischen Gremiums konnte durch private Mitschriften von Abgeordneten und Verwaltungsangestellten wesentlich bereichert werden.