Versari in re illicita
Rückgriff auf die Rechtsfigur einer Erfolgshaftung aufgrund unerlaubten Verhaltens im Vertragsrecht?, Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster, Reihe III: Rechtswissenschaften 44
Erschienen am
01.04.2022, 1. Auflage 2022
Beschreibung
versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur - "Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben". Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.
Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
Georg Olms Verlag in der Nomos Verlagsgesellschaft mbH&Co.KG
service@nomos.de
Waldseestraße 3-5
DE 76350 Baden-Baden
Leseprobe
Leseprobe