Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 2,0, Technische Universität Berlin (Zentrum für Antisemitismusforschung), Veranstaltung: Die Nürnberger Prozesse, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verurteilungen von Tausenden ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht in den Jahren 1946-1953 wurden in der deutschen Öffentlichkeit ungerechtfertigt als Siegerjustiz kommentiert. Das Internationale Militärtribunal (IMT) der Alliierten Siegermächte sollte vorrangig auf westdeutscher Seite in der Nachkriegszeit durch etliche Medienfeldzüge militärischer Interessenverbände, unterstützt durch Kirchen und Parteien den Schein bekommen, ein Rachetribunal 1 gewesen zu sein. Aber wer, wenn nicht die Gewinner, sollten am Ende eines verheerenden Weltkrieges Recht sprechen können? Der Titel der Siegerjustiz, schreibt Jörg Friedrich, ist nicht abwegig. Seine logische Begründung: Kein anderer als der militärische Sieger über einen Völkerrechtsbrecher vermöchte, ihn vor den Richter zu bringen. 2 Es gab bis dato keine international anerkannte Rechtsinstanz. Das IMT in Nürnberg nahm sich vor, justiziable völkerrechtliche Grundlagen zu schaffen. Dass die eigentlichen Planungen, nämlich die deutschen und die mit ihnen verbündeten Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen und für das geschehene Unrecht zur Verantwortung zu ziehen, bereits während des Zweiten Weltkrieges von den Alliierten diskutiert wurden, als an einen Sieg gegen Hitler und seine Verbündeten noch nicht zu denken war, entkräftet den Vorwurf der reinen Siegerjustiz hierbei. Ebenfalls klagten die von Deutschland okkupierten und besetzten Länder an: Bereits im November 1940 machten die Exilregierungen Polens und der Tschechoslowakei in einer gemeinsamen Erklärung auf Massenexekutionen, Deportationen, Zwangsarbeit, [], [und] die Völkerrechtswidrigkeit der brutalen deutschen Entnationali-sierungspolitik [aufmerksam] 3 . Daraufhin kam es zu ersten Stellungnahmen der deutschen Kriegsgegner und der USA. US-Präsident Roosevelt und wenig später der britische Premier-minister Churchill sprachen von notwendiger juristischer Ahndung der Verbrechen. Der sowjetische Außenminister Molotow bestätigte kurze Zeit darauf die Verantwortlichkeit der deutschen Führung, ohne juristische Konsequenzen mehr als nur anzudeuten. [...]
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