Beschreibung
Nach Ankündigung der Finanzbehörden führen Fehler beim Nachweis der Gelangensbestätigung zu einem sofortigen Wegfall der Steuerbefreiung. Schützen Sie sich vor teuren Nachforderungen bei Lieferungen ins EU-Ausland. Dieses Buch bringt Sie auf den neuesten Rechtsstand und bietet Ihnen viele Arbeitshilfen zur praktischen Umsetzung. Inhalte:So erbringen Sie den rechtssicheren Nachweis zur Umsatzsteuerbefreiung.Der kompakte Leitfaden für die schnelle, fehlerfreie Umsetzung in Ihrem Unternehmen.Musterschreiben und Formulierungshilfen für sprachlich und formal korrekte Nachweise.Tipps und Hilfen für die Verhandlungen und die Zusammenarbeit mit Handelspartnern im Ausland.Alle wichtigen Informationen über alternative Nachweismöglichkeiten.
Produktsicherheitsverordnung
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DE 79111 Freiburg
Autorenportrait
Rüdiger Weimann ist Lehrbeauftragter, Dozent und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen sowie Kooperationspartner der FACHWERK Steuerberatungsgesellschaft. Von ihm sind bereits zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht erschienen. Er bietet regelmäßig kostenfreie Autorensprechstunden an.
Leseprobe
Umgehung der „Registrierungsfalle" bei ruhenden Lieferungen Besonderheiten der EU-Verkäufe von Miet-, Leasing-, Messe-, Vorführ- und ähnlichen ProduktenIn der Praxis sind es insbesondere die - vermeintlich guten - Gelegenheiten (Spontangeschäfte), die oft wenig durchdacht und mit steuerlich nicht erkannten Risiken behaftet sind. Ein- und Verkäufer sollten da auf der Hut sein und sich bei außergewöhnlichen Umsätzen vorab absichern. Das hätte nicht passieren dürfenAus dem Umfeld eines deutschen Automobilherstellers wurde unlängst folgender Fauxpas bekannt: EchtfallZu einem großen deutschen Automobilhersteller (H) gehört auch die 100%ige Tochtergesellschaft T, die mit Markenzubehör handelt. Die Steuerabteilung des H ist - vernünftigerweise - stets darauf bedacht, teure Umsatzsteuer-Registrierungen im EU-Ausland zu vermeiden. H liefert deshalb vorzugsweise steuerfrei innergemeinschaftlich aus Deutschland.Nunmehr stellte T die Produkte auf einer Messe in Frankreich aus. Am Ende der Messe ging Kunde K auf die Standbetreuer zu und machte ein Angebot zum Ankauf der gesamten Ausstellungsware.Die Standbetreuer setzten sich daraufhin mit dem zuständigen Verkäufer V der T in Verbindung. V war begeistert, sparte er doch die Kosten für den Rücktransport und tätigte gleichzeitig einen Verkauf. Die Freude des V währte jedoch nicht lange. Die französische Steuerverwaltung erkannte, dass die Ware nicht für den Umsatz aus Deutschland nach Frankreich gebracht worden war, sondern dass sie sich bereits aus einem anderen Grund - nämlich wegen der Messe - in Frankreich befand.Folge:H tätigte die Umsätze durch T in Frankreich und musste das gesamte Unternehmen - also die Muttergesellschaft mit allen Tochtergesellschaften - dort für ein Jahr umsatzsteuerlich registrieren lassen. H musste damit neben den deutschen auch den französischen Steuerpflichten genügen. Letzteres löste Mehrkosten aus, die die Marge aus dem Verkaufsumsatz um ein Mehrfaches übertrafen. Leseprobe
Schlagzeile
Ab 1.1.2014 müssen Unternehmen einen Nachweis erbringen, wenn sie Waren umsatzsteuerfrei ins EU-Ausland liefern wollen. Diese Buch erklärt die Gelangensbestätigung und alternative Nachweise, damit Sie keine Umsatzsteuernachzahlungen befürchen müssen.