Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Didaktik für das Fach Deutsch - Pädagogik, Sprachwissenschaft, Note: 1,7, Universität zu Köln (Institut für Deutsche Sprache und Literatur), Veranstaltung: Haupseminar Verbsemantik, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Sprachwissenschaft sind bislang viele notwendige Kriterien für die Unterschei-dung zwischen ergativen und unergativen Verben bestimmt worden. Ein hinreichendes Kriterium, das ohne Zusatzannahmen die Zuordnung zu einer Gruppe möglich macht, gibt es jedoch nicht. In dieser Arbeit sollen drei Ansätze zur Erklärung der Verhaltens-unterschiede betrachtet werden, die zum Teil auch versuchen, ein hinreichendes Krite-rium zur Unterteilung zu finden. Nachdem zunächst die Verhaltensunterschiede aufge-zeigt werden, die auch allgemein als Tests für Ergativität im Deutschen gelten (Wöll-stein-Leisten 1997: Kap.8), wird der syntaktische Erklärungsansatz von Adger (2004), einem Vertreter des Minimalistischen Programms, betrachtet, der eine Erklärung für das Verhalten ergativer Verben in der Basisstruktur (D-Struktur) und der Derivation findet. Ferner werden zwei semantische Erklärungsansätze für das Phänomen besprochen. Ab-raham (1994) erklärt die Verhaltensunterschiede mit der unterschiedlichen Ereignisstruktur der Verben, die bei ergativen Verben einen Zustandswechsel impli-ziert, bei unergativen Verben nicht. Der zweite semantische Erklärungsansatz von Dowty (1991) wendet einen Ansatz zu thematischen Proto-Rollen auf die Problematik an, der die intransitiven Verben zu vier Kategorien zuordnen kann. Die verschiedenen Ansätze, sowohl der syntaktische als auch die semantischen, werden vorgestellt und kritisch besprochen. Dabei werden sie einerseits daraufhin überprüft, welche wesentlichen Annahmen sie zur Erklärung der Verhaltensunterschiede machen, andererseits daraufhin, ob sie eine plausible Zuordnung aller intransitiven Verben vor-nehmen oder transparent machen können, was sie zur Definition eines hinreichenden Kriteriums für Ergativität beitragen und welche Fälle sie gegebenenfalls nicht erfassen können.
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