Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,7, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll einen Überblick zu den nichttarifären Handelshemmnissen geben und aufzeigen inwieweit der europäische Binnenmarkt von ihnen betroffen ist. Darüber hinaus wird aufgezeigt wie die Rechtsprechung des EuGH zur Entwicklung der nichttarifären Handelshemmnisse (im folgenden NTH genannt) beigetragen hat. Abschließend erfolgen eine Einordnung in das europäische Rechtskonstrukt sowie ein Ausblick weiterer möglicher wirtschaftlicher Angleichungen über die Grenzen der EU hinaus.Mit dem Ziel den europäischen Binnenmarkt weitgehend zu harmonisieren und wirtschaftlich anzugleichen wurden alle Zollkontingente und Abgaben für importierte Waren innerhalb der EU abgeschafft. Trotz des Abbaus von Zöllen innerhalb des EU-Binnenmarkts wurde der freie Warenverkehr weiterhin behindert. Zusammenfassen lassen sich diese Handelsbeschränkungen als NTH, welchen eine stetig größer werdende Bedeutung beigemessen wurde. Eines der Ziele der Europäischen Union war es stets, den Binnenmarkt zu harmonisieren und die wirtschaftspolitischen und rechtlichen Grundvoraussetzungen zwischen den Ländern der EU anzugleichen. Die Folgen einer solchen Angleichung zeigten sich in einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung des wirtschaftlichen Geschehens, dem nichtinflationären Wachstum sowie einem hohen Grad von Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Um die Solidarität innerhalb der EU zu stärken und die Mitgliedstaaten weiter aneinander zu führen, zeigten sich die NTHs als mögliches Problem dieser Entwicklung.Durch die konstante und zielgerichtete Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten über die vergangenen Jahrzehnte ergaben sich weitreichende Rechtsangleichungen und wirtschaftliche Harmonisierungen. Dazu hat u. a. das Cassis-de-Dijon-Urteil aus dem Jahr 1979 maßgeblich beigetragen. Neben dieser Entscheidung des EuGH wurden weiter Urteile gesprochen um der Entwicklung nichttarifärer Handelshemmnisse entgegen zu treten. Neben der Diskriminierung von Staaten und Marktteilnehmern in wirtschaftlicher Hinsicht, können nichttarifäre Handelshemmnisse ebenfalls als Sicherung der eigenen Wirtschaft dienen. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz und der Sicherung des Allgemeinwohls der Bevölkerung. Demnach können NTHs aus der Sicht des Verbraucherschutzes durchaus nützlich sein. Die vollkommene Abschaffung von NTHs innerhalb der EU ist demzufolge bis heute nicht erfolgt.
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