Beschreibung
Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Wassergesetz (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, 130, BayRS 753-1-U), das zuletzt durch § 5 Abs. 18 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist. Rechtsstand: 23. Dezember 2019 Inhalt: Teil 1 Allgemeine Bestimmungen Teil 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer Abschnitt 3 Schiff- und Floßfahrt Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers Teil 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung Abschnitt 3 Wasserwirtschaftliche Anlagen Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte Abschnitt 5 Gewässerausbau Abschnitt 6 Schutz vor Hochwasser und Dürre, Wasser- und Eisgefahr Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen Teil 4 Enteignung, Entschädigung, Vorkaufsrecht Teil 5 Gewässeraufsicht Teil 6 Zuständigkeit, Verfahren Teil 7 Bußgeldbestimmung Teil 8 Schlussbestimmungen Anlage 1 Anlage 2
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.