Beschreibung
Wehrdisziplinarordnung (WDO) Vollzitat: "Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist" Rechtsstand: 25. Juni 2021 Inhalt: Einleitende Bestimmungen Erster Teil Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen Zweiter Teil - Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen Zweiter Abschnitt - Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung 1. Einfache Disziplinarmaßnahmen 2. Disziplinarbefugnis 3. Ausübung der Disziplinarbefugnis 4. Beschwerde gegen Maßnahmen und Entscheidungen des Disziplinarvorgesetzten 5. Nochmalige Prüfung 6. Vollstreckung Dritter Abschnitt - Das gerichtliche Disziplinarverfahren 1. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen 2. Wehrdienstgerichte a) Truppendienstgerichte b) Bundesverwaltungsgericht 3. Wehrdisziplinaranwälte 4. Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren 5. Einleitung des Verfahrens 6. Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts 7. Verfahren bis zur Hauptverhandlung 8. Hauptverhandlung 9. Gerichtliches Antragsverfahren 10. Rechtsmittel a) Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen b) Berufung c) Rechtskraft 11. Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen 12. Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung 13. Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens 14. Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen 15. Kosten des Verfahrens Schlussvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.