Beschreibung
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist ein deutsches Gesetz, das regelt, wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf und unter welchen Bedingungen. Rechtsdienstleistungen sind Tätigkeiten, die rechtliche Kenntnisse erfordern und normalerweise von Anwälten und anderen juristischen Fachleuten erbracht werden, wie zum Beispiel die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten, die Vertretung vor Gericht oder die Erstellung von Rechtsdokumenten. Das RDG soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor unqualifizierten Rechtsdienstleistern schützen und sicherstellen, dass Rechtsdienstleistungen nur von qualifizierten Personen erbracht werden. Das Gesetz schreibt vor, dass Rechtsdienstleistungen nur von Anwälten, Notaren oder speziell zugelassenen Personen wie Rechtsdienstleistungsgesellschaften erbracht werden dürfen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten, die auch von Nicht-Juristen erbracht werden dürfen, wie zum Beispiel Inkassodienstleistungen.
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.