Beschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung:Am Ende der langen historischen Sitzung des Bundestages (BT) vom 20.6.1991 war es soweit. Mit 338 zu 320 Stimmen wurde der "Antrag zur Vollendung der Einheit Deutschlands" angenommen. Damit war die Verlagerung des Sitzes des Deutschen Bundestages in die neue Hauptstadt Berlin beschlossen. In der Folge entschlossen sich alle Verfassungsorgane, ihren Sitz mehr oder weniger vollständig nach Berlin zu verlagern. Aber auch Botschaften, Presse, Verbände, Organisationen und Interessensgruppen schlossen sich dieser Entscheidung an.Das Umzugspotential an Menschen und Material ist dabei gewaltig. Allein der BT, der die Lawine von geplanten Umzugsaktivitäten mit seiner historischen Entscheidung auslöste, ist ein in Bonn auf 70 Liegenschaften verstreuter Apparat. 4500 Arbeitsplätze, 3900 Büro- und 1000 Sonderräume, eine Hauptnutzungsfläche von rd. 136000 m2 lassen sich bilanzieren. Auch der auf viele Liegenschaften verteilte Apparat der Bundesregierung (BR) weist 21500 Arbeitnehmer aus, die auf rd. 600000 m2 ihrer Arbeit nachgehen. Da aber seitens der Bundesregierung zum einen nur die Hauptsitze von neun Ministerien und des Kanzleramtes verlagert werden und zum anderen jedes Ressort einen zweiten Dienstsitz in der jeweils anderen Stadt behalten wird, sind von der anfänglichen Grundgesamtheit nur etwas über 7000 Arbeitsplätze vom Umzug betroffen. Aber nicht nur das Potential in Richtung Berlin ist gewaltig. Durch das Bonn-Berlin-Gesetz von 1994, das die Umsetzung des Beschlusses zur Vollendung der Einheit Deutschlands sichern soll, wurde der Sitz etlicher Einrichtungen des Bundes nach Bonn verlagert oder schon in Bonn bestehenden Einrichtungen Erweiterungen zugesagt, um der Region Bonn einen angemessenen Ausgleich für die Verluste an Arbeitsplätzen und Kaufkraft zu schaffen.Aggregiert betrachtet wird die Gesamtzahl der letztlich zu verlagernden Arbeitsplätze offiziell auf 18500 geschätzt. Bedingt durch organisatorische Änderungen und absehbare Stelleneinsparungen im Rahmen der Schaffung leaner Verfassungsorgane ist eine Reduktion dieser Zahl aber wahrscheinlich. Im Umzugsgewerbe wird im Schnitt mit 1,5 bis zwei Möbelwagenmeter (MWM) pro Arbeitsplatz, was in etwa 7 bis 10m3 entspricht, kalkuliert. Als ersten Orientierungwert für das Umzugsgutaufkommen der Verfassungsorgane ließen sich folglich 180000m3 hochrechnen. Theoretisch könnte man damit 3600 7,15-Wechselbrücken (WB) füllen, geht man von der utopische Annahme aus, daß diese []
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