Beschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung:Die Globalisierung der Märkte schreitet voran und verlangt von Seiten des Rechts supranationale Regelungen, die ihr als Infrastruktur dienen können. Diesem Begehren versuchen die Legislativorgane mit neuen Rechtsakten und Richter mit der Fortentwicklung bestehendem Rechts gerecht zu werden. So kann auch der durch die Grundsatzurteile des EuGH zur Niederlassungsfreiheit ausgelöste Wettbewerb der Gesellschaftsformen als zur Vereinheitlichung beitragende Konkurrenz der Gesellschaftsrechte angesehen werden. Angeheizt wird dieser Wettbewerb, der v.a. auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abzielt , durch Bestrebungen aus Brüssel eine ?Europa-GmbH? zu schaffen. Nachdem sich der deutsche Gesetzgeber durch die Zunahme ausländischer Scheingesellschaften, namentlich der private limited company by shares (Ltd.), zunehmend in die Defensive getrieben sah, reagiert er nun mit dem MoMiG , welches dem gesellschaftsrechtlichen Repertoire Deutschlands die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kurz ?UG? hinzufügt. Ob ihm damit ?der große Wurf? gelungen ist, soll Gegenstand der vorliegenden Erörterungen sein. So stellt sich die Frage, wie die UG von anderen Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung abzugrenzen ist, wo also ihre Vor- und Nachteile liegen. Diese hochaktuelle Fragestellung beschäftigt nicht nur Entrepreneure auf der Suche nach einem auf sie zugeschnittenen Gesellschaftsvehikel, sondern interessiert auch den beratenden Juristen bei Transaktionsgestaltungen und erlangt eine nicht nur unerhebliche Bedeutung für den Rechtsstandort Deutschland i.R.d. o.g. Integrationsprozesses. In dem folgenden Abschnitt werden zunächst die Grundlagen einer gesellschaftsrechtlichen Haftungsbeschränkung erörtert und aus dem so definierten Kreis der Gesellschaften eine Auswahl getroffen, die gegenüber der UG, die den Vergleichsmaßstab bildet, als Vergleichsgruppe dient. Da sich die Entscheidung für eine Rechtsform i.d.R. nicht an wenigen Details treffen lässt, begleitet der sich anschließende Vergleich die Gesellschaften, ausgehend von der Darstellung ihrer Rechtsgrundlagen, ihrer Historie und ihren heutigen praktische Anwendungsgebieten, ?von der Wiege in die Bahre?. Er führt also über die Gründung der Gesellschaften, die Darstellung ihrer Rechtsbeziehungen im Innen- und Außenverhältnis bis hin zu ihrem rechtlichen Ende im Wege der Auflösung oder []
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