Beschreibung
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht? Der neue Handkommentar zum LIFG gibt Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten. Daneben bestehende Akteneinsichtsrechte der Beteiligten nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz, Auskunftsrechte von Betroffenen nach dem Landesdatenschutzgesetz sowie von Rundfunk und Presse nach Landesmedien- und Landespressegesetz werden erläutert. Zusätzlich zu Hinweisen auf weitere Informationszugangsregeln wird auch der ungeschriebene Informationsanspruch nach Ermessen insbesondere anhand des Steuerrechts dargestellt. Ganz aktuell: Die Neuregelung der Akteneinsicht in elektronische Akten durch das neue E-Government-Gesetz Baden-Württemberg - ist bereits berücksichtigt (§ 8 EGovG BW). Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf Überblick und Erläuterung der wichtigsten Anspruchsgrundlagen, Ablehnungsgründe zum Schutz öffentlicher Interessen, Umgang mit personenbezogenen Daten, Betriebs und Geschäftsgeheimnissen, Verfahren der Antragsbearbeitung sowie Rechtsschutz der antragstellenden und der betroffenen Personen auf bzw. gegen den Informationszugang. Die Autorinnen und Autoren sind auf das Archiv-, Datenschutz-, Informations-, Presse-, Steuer- bzw. Umweltrecht spezialisierte Fachleute aus Wissenschaft und Praxis: Dr. Alfred G. Debus, Referent, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg; Prof. Dr. Anja Hentschel, Hochschule Darmstadt; Dr. Walter Krämer, Referatsleiter bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg; Dr. Clemens Rehm, Abteilungsleiter im Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart; Dr. Corinna Sicko, Referentin, Regierungspräsidium Karlsruhe; Ronny Vorbeck, LL.M. Taxation, Richter am Finanzgericht, Hannover
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