Beschreibung
Textil- und Modenäher/-in sowie Textil- und Modeschneider/-in Am 25. Juni 2015 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher/-in und Textil- und Modeschneider/-in in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei bzw. drei Jahre. Die Abschlussprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1 bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmenlehrplan für die ersten zwei Jahren genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff. Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 25. Juni 2015, vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz.