Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2,3, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht am Beispiel des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Luftsicherheitsgesetz der Frage nach, inwieweit sich Utilitarismus und Individualrechte vereinbaren lassen. Zunächst wird näher erläutert, was Utilitarismus allgemein ist und was ihn als Moraltheorie charakterisiert. Anschließend wird dezidiert auf die Theorien von John Stuart Mill und Richard Mervyn Hare eingegangen. In Kapitel 3 wird dann das Bundesverfassungsgerichtsurteil samt Hintergründen erläutert. In einem evaluativen Teil wird anschließend versucht die utilitaristische Theorie von Mill und Hare auf den Fall des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz anzuwenden, wobei die Stärken und Schwächen beider Theorien zum Vorschein kommen.Abschließend wird die Anwendung der Theorien auf den konkreten Fall kritisch gewürdigt. Es wird sich herausstellen, dass während die utilitaristische Theorie von Mill Probleme mit der Kompatibilität mit Individualrechten hat, die Theorie Hares weitaus ausgereifter und schwieriger angreifbar ist.Individualrechte sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft und werden in Deutschland in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes und durch zahlreiche weitere Regelungen gesetzlich garantiert. Praktisch gibt es aber immer wieder Fälle, in denen verschiedene Individualrechte konfligieren oder ein Individualrecht zwischen zwei oder mehreren Personen konfligiert. Die praktische Philosophie hat es sich daher zur Aufgabe gemacht diese Problemfälle zu lösen.Ein besonders drastischer Fall, der in den letzten Jahren hierzulande in juristischen wie philosophischen Fachkreisen heftig diskutiert wurde, ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Luftsicherheitsgesetz, welches den Abschuss von entführten Passagierflugzeugen untersagt. Der Abschuss wurde verboten, da man letztlich der Ansicht war, dass dieser einem utilitaristischen Denken unterliege und das Recht auf Leben untergrabe.
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