0

Wirkungen gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassung in Rheinland-Pfalz

Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 225

Almus, Matthias/Egeln, Jürgen/Lechner, Michael u a
Erschienen am 01.07.1999
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783763939138
Sprache: Deutsch
Umfang: 93 S.
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland trat am 1. Oktober 1994 mit den "Richtlinien zur Förderung der Eingliederung schwervermittelbarer Arbeitsloser durch Darlehen und Zuschüsse an Gesellschaften zur Arbeitnehmerüberlassung" (AüGRi) ein neues Bundesförderprogramm in Kraft. Ziel des auf etwas mehr als zwei Jahre befristeten Programms war die Wiedereingliederung von schwervermittelbaren Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt durch die Förderung von Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaften. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim hat im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit sowie des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Rheinland-Pfalz eine Evaluation und wissenschaftliche Begleitung gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassung in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Einbezogen wurden acht Gesellschaften aus den Arbeitsamtsbezirken Ludwigshafen, Bad-Kreuznach, Trier und Koblenz, die mit Mitteln des im Oktober 1994 in Kraft gesetzten und nunmehr ausgelaufenen Bundesprogramms finanziell gefördert wurden. Ziel der Untersuchung ist es, den Wiedereingliederungserfolg von Arbeitslosen durch die im Lande Rheinland-Pfalz geförderten gemeinnützigen Überlassungsgesellschaften abzuschätzen. Die Untersuchung begann im Herbst 1996 und wurde Ende 1998 abgeschlossen. Die Untersuchung zeigt, daß eine Teilnahme an gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassung zumindest in der kurzen Frist dazu geeignet ist, eine im Vergleich zu einer Nichtteilnahme bessere Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt hervorzubringen. Eine wichtige Ursache für dieses Ergebnis könnte in der Tatsache begründet sein, daß sich der Leiharbeitnehmer im Rahmen der Leiheinsätze beim potentiellen Arbeitgeber durch gute Leistungen für eine dauerhafte Einstellung empfehlen kann - eine Chance, die sich ansonsten nicht ergeben würde.

Produktsicherheitsverordnung

Hersteller:
null